Behandlungspflege SGB V
Die Pflege erkrankter oder altersbedingt geschwächter Menschen steht oft ganz plötzlich im Raum. Was können Sie tun? Wer kann wie helfen und wer bezahlt was? Fragen über Fragen. Rufen Sie uns einfach an. Dann vereinbaren wir kurzfristig einen Termin und besprechen alles in Ruhe. Wir sind für Sie mit Rat und Tat stehts da!
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege
Zur Sicherung der ärztlichen Versorgung führen wir auf Anordnung Ihres behandelnden Arztes häusliche Krankenpflege durch, wie z. B.
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Verabreichung von Injektionen z.B. Insuline
- Medikamente verabreichen und /oder Medikamente in einer Wochendosette vorrichten
- Kompressiosstrümpfe an-und ausziehen, Kompressionsverbände
- Wechsel und Versorgung von Trachealkanüle
- Wundversorgungen, auch nach Operationen
- Versorgungen von Stoma - Neuanlagen oder Katheter-/Portversorgungen
- Infusionen
- Krankenhausvermeidungspflege nach § 37.1 SGB V, für Personen ohne Eingruppierung in einen Pflegegrad