Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Für die in Erster Hilfe Ausbildung sowie für die Erste Hilfe Fortbildung übernimmt die Berufsgenossenschaft in vielen Fällen die Kosten. Die Teilnahme ist nach Klärung mit der Berufsgenossenschaft und mit dem Arbeitgeber über das DRK abrechenbar.
Mitgliedsbetriebe der BGN (Nahrungsmittel- und Gaststätten) und BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) müssen die Anmeldeformulare vorab im Onlineverfahren bei ihrer Berufsgenossenschaft anfordern.
» Anmeldung zur Abrechnung der BGN
» Anmeldung zur Abrechnung der BGW
Versicherte der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) müssen im Vorfeld bei der Unfallkasse keine Gutscheine mehr beantragen. Die UKBW hat ihr Abrechnungsverfahren geändert. Sie finden das Formular auf der Homepage der Unfallkasse Baden-Württemberg oder hier zum Download.
» Anmeldung zur Abrechnung der UKBW
Bei der Unfallkasse BUND, Wilhelmshafen muss vor dem Lehrgang eine Kostenübernahmeerklärung von der Berufsgenossenschaft eingeholt werden. Diese Kostenübernahmeerklärung ist mit dem BG-Formular zum Kurs mitzubringen.
» Anmeldung zur Abrechnung der UVB
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Klären Sie die Gültigkeit des Formulars (siehe obige Anmerkungen). Wenden Sie sich ggf. direkt an ihre Berufsgenossenschaft.
- Ist das Formular vollständig? Namen der Teilnehmer, Adresse des Betriebs, Stempel/ Unterschrift (im Original), Name der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die BG-Mitgliedsnummer.
- Zu Kursbeginn muss dem Lehrgangsleiter unbedingt das Originalformular vorgelegt werden. Senden Sie uns bitte keine Formulare per Mail oder Fax zu.
Sollte eine Abrechnung über die BG nicht möglich sein, ist die Teilnehmergebühr über 60 Euro pro Person zu entrichten. Eine nachträgliche Vergütung ist nicht möglich.